PANATHLON CLUB INNSBRUCK
› LUDIS JUNGIT ‹
VERGABEREGELUNG
PANATHLON
-TROPHÄE
in
memoriam
KR
Daniel Swarovski
Der
Panathlon Club Innsbruck vergibt die Panathlon-Trophäe an Sportlerinnen oder
Sportler, deren sportliche Leistungen und menschliche Haltung sie aus der Sicht
des Panathlon Clubs zu geeigneten Vorbildern im Tiroler Sportleben macht.
Hierfür
gelten nachstehende Regelungen:
1 Die Vergabe der Trophäe erfolgt an
Höchstleistungssportler/innen, die bei ihrer Sportausübung eine besonders sportliche
und menschliche Haltung bewiesen haben.
2 Die in Frage kommenden Sportler/innen müssen entweder in
Tirol geboren oder in Tirol wohnhaft, oder für einen Tiroler Sportverein an den
Start gehen, und/oder für den Tiroler Sport besondere Leistungen erbracht
haben.
3 In Betracht kommen alle jene Personen
und Sportarten,
die gemäß den Statuten
des Panathlon Clubs
erfasst
werden.
4 Es kann jährlich jeweils eine möglichst in der Form stets
gleichbleibende Trophäe, die mit dem jeweiligen Kalenderjahr bezeichnet wird,
vergeben werden.
5 Zur Vorbeurteilung der in Frage kommenden Sportler/innen
bestellt der Panathlon Club ein Komitee, das aus dem Präsidenten und zwei bis
vier weiteren Mitgliedern besteht. An dieses Komitee können von jedem Mitglied entsprechende Anträge auf Verleihung
der Trophäe gestellt werden.
6 Das Komitee hat einen Vorschlag für die Verleihung der
Trophäe zu erstatten. Das Komitee kann allerdings auch den Antrag stellen, für
ein Jahr die Trophäe nicht zu vergeben.
7 Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Trophäe
obliegt dem Vorstand des Panathlon Clubs, der den Vorschlag des Komitees
entweder annehmen oder ablehnen kann. Der Vorstand ist auch berechtigt, selbst
eine/n Sportler/in auszuwählen, wenn kein Vorschlag vorgelegt wird oder der
Vorschlag des Komitees abgelehnt wird.
beschlossen
in der Generalversammlung vom 26.11.1998
PANATHLON CLUB INNSBRUCK
› LUDIS JUNGIT ‹
VERGABEREGELUNG
PANATHLON
-TROPHÄE
in
memoriam
KR
Daniel Swarovski
Der
Panathlon Club Innsbruck vergibt die Panathlon-Trophäe an Sportlerinnen oder
Sportler, deren sportliche Leistungen und menschliche Haltung sie aus der Sicht
des Panathlon Clubs zu geeigneten Vorbildern im Tiroler Sportleben macht.
Hierfür
gelten nachstehende Regelungen:
1 Die Vergabe der Trophäe erfolgt an
Höchstleistungssportler/innen, die bei ihrer Sportausübung eine besonders sportliche
und menschliche Haltung bewiesen haben.
2 Die in Frage kommenden Sportler/innen müssen entweder in
Tirol geboren oder in Tirol wohnhaft, oder für einen Tiroler Sportverein an den
Start gehen, und/oder für den Tiroler Sport besondere Leistungen erbracht
haben.
3 In Betracht kommen alle jene Personen und Sportarten,
die gemäß den Statuten
des Panathlon Clubs
erfasst
werden.
4 Es kann jährlich jeweils eine möglichst in der Form stets
gleichbleibende Trophäe, die mit dem jeweiligen Kalenderjahr bezeichnet wird,
vergeben werden.
5 Zur Vorbeurteilung der in Frage kommenden Sportler/innen
bestellt der Panathlon Club ein Komitee, das aus dem Präsidenten und zwei bis
vier weiteren Mitgliedern besteht. An dieses Komitee können von jedem Mitglied entsprechende Anträge auf Verleihung
der Trophäe gestellt werden.
6 Das Komitee hat einen Vorschlag für die Verleihung der
Trophäe zu erstatten. Das Komitee kann allerdings auch den Antrag stellen, für
ein Jahr die Trophäe nicht zu vergeben.
7 Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Trophäe
obliegt dem Vorstand des Panathlon Clubs, der den Vorschlag des Komitees
entweder annehmen oder ablehnen kann. Der Vorstand ist auch berechtigt, selbst
eine/n Sportler/in auszuwählen, wenn kein Vorschlag vorgelegt wird oder der
Vorschlag des Komitees abgelehnt wird.
beschlossen
in der Generalversammlung vom 26.11.1998