Mitglieder des Panathlonclub Inn

PANATHLON CLUB INNSBRUCK

› LUDIS JUNGIT ‹

  VERGABEREGELUNG PANATHLON -TROPHÄE

in memoriam KR Daniel Swarovski

Der Panathlon Club Innsbruck vergibt die Panathlon-Trophäe an Sportlerinnen oder Sportler, deren sportliche Leistungen und menschliche Haltung sie aus der Sicht des Panathlon Clubs zu geeigneten Vorbildern im Tiroler Sportleben macht.

 

Hierfür gelten nachstehende Regelungen:

 

1        Die Vergabe der Trophäe erfolgt an Höchstleistungssportler/innen, die bei ihrer Sportausübung eine besonders sportliche und menschliche Haltung bewiesen haben.

 

2        Die in Frage kommenden Sportler/innen müssen entweder in Tirol geboren oder in Tirol wohnhaft, oder für einen Tiroler Sportverein an den Start gehen, und/oder für den Tiroler Sport besondere Leistungen erbracht haben.

 

3       In Betracht kommen alle jene Personen und Sportarten,

         die gemäß den Statuten des Panathlon Clubs erfasst
         werden.

 

4        Es kann jährlich jeweils eine möglichst in der Form stets gleichbleibende Trophäe, die mit dem jeweiligen Kalenderjahr bezeichnet wird, vergeben werden.

 

5        Zur Vorbeurteilung der in Frage kommenden Sportler/innen bestellt der Panathlon Club ein Komitee, das aus dem Präsidenten und zwei bis vier weiteren Mitgliedern besteht. An dieses Komitee können von jedem Mitglied entsprechende Anträge auf Verleihung der Trophäe gestellt werden.

 

6        Das Komitee hat einen Vorschlag für die Verleihung der Trophäe zu erstatten. Das Komitee kann allerdings auch den Antrag stellen, für ein Jahr die Trophäe nicht zu vergeben.

 

7        Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Trophäe obliegt dem Vorstand des Panathlon Clubs, der den Vorschlag des Komitees entweder annehmen oder ablehnen kann. Der Vorstand ist auch berechtigt, selbst eine/n Sportler/in auszuwählen, wenn kein Vorschlag vorgelegt wird oder der Vorschlag des Komitees abgelehnt wird.

 

 

beschlossen in der Generalversammlung vom 26.11.1998